AVGS-Gründercoaching · Einzelcoaching für Ihre Gründung
Gründercoaching mit AVGS: für Sie zu 100 % gefördert, 0 € Eigenanteil
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Ihrer Arbeitsagentur oder Ihres Jobcenters übernehmen wir Ihr Gründercoaching. Sie zahlen nichts und starten oft schon binnen zwei Wochen.
Zertifizierter Träger · seit 1999 · über 1.500 Beratungsprojekte
Sie sind hier richtig, wenn:
- Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen
- Sie eine Geschäftsidee haben und gründen wollen
- Sie Ihr Vorhaben mit einem erfahrenen Coach prüfen möchten
- Sie den Weg in die Förderung nicht allein gehen wollen
Was ist der AVGS und wer bekommt ihn?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung Ihrer Arbeitsagentur oder Ihres Jobcenters. Wer Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bezieht und sich selbstständig machen will, kann damit ein professionelles Gründercoaching erhalten. Die Kosten werden zu 100 Prozent übernommen, Sie zahlen nichts.
Wir führen diese Coachings als zertifizierter und akkreditierter Träger durch: individuell, im Einzelcoaching und mit der Beratungserfahrung aus über 1.500 Projekten seit 1999.
Das steckt in Ihrem Coaching
Geschäftsidee prüfen
Businessplan erarbeiten
Zahlen & Finanzierung
Positionierung & Kunden
Formalitäten & Behörden
Persönliches Sparring
In vier Schritten zu Ihrem geförderten Coaching
Erstgespräch
kostenlos & unverbindlich: Idee und Fördervoraussetzungen klären
AVGS beantragen
bei Arbeitsagentur oder Jobcenter, wir zeigen Ihnen wie
Coaching-Start
oft schon binnen zwei Wochen, vor Ort oder digital
Ihre Gründung
mit tragfähigem Plan in die Selbstständigkeit
Ihr Vorhaben braucht Kapital, zum Beispiel für Übernahme oder Franchise? Dann geht es hier weiter: Finanzierung und Fördermittel
Ihr Vorhaben ist größer?
Wenn Ihre Gründung mehr braucht als ein Coaching, zum Beispiel einen bankfähigen Businessplan mit Finanzierung über 100.000 Euro, übernimmt unser Beratungsteam: von der Existenzgründungsberatung über die Gründungsfinanzierung bis zur Franchise-Gründung.
Kein AVGS? Diese Förderungen gibt es noch
EXI-Gründungsgutschein (Baden-Württemberg)
Das Land Baden-Württemberg bezuschusst die Beratung vor der Gründung. Ideal für die Konzept- und Planungsphase, wenn Sie keinen AVGS erhalten.
BAFA-Förderung nach der Gründung
Nach dem Start fördert der Bund Ihre Beratung über das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows. Ihr Eigenanteil sinkt deutlich, wir sind BAFA-akkreditiert.
Häufige Fragen
Wer bekommt einen AVGS?
Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld. Die Bewilligung liegt im Ermessen Ihrer Vermittlungsfachkraft, ein gut begründetes Gründungsvorhaben erhöht die Chancen deutlich.
Was kostet mich das Coaching wirklich?
Nichts. Mit bewilligtem AVGS rechnen wir direkt mit der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter ab. Keine versteckten Gebühren.
Wie beantrage ich den AVGS?
Sie sprechen Ihre Vermittlungsfachkraft auf ein Gründercoaching an. Im kostenlosen Erstgespräch bereiten wir Sie darauf vor und zeigen Ihnen Schritt für Schritt die Beantragung.
Wie schnell kann ich starten?
Sobald Ihr AVGS bewilligt ist, starten wir in der Regel binnen zwei Wochen mit Ihrem Einzelcoaching.
Was ist, wenn ich keinen AVGS bekomme?
Dann prüfen wir die Alternativen: EXI-Gründungsgutschein (BW) vor der Gründung, BAFA-Förderung danach. Passt keine Förderung, erhalten Sie ein faires Angebot.
Wo findet das Coaching statt?
Bundesweit: persönlich an unseren Standorten oder komplett digital per Videocoaching. Den Rhythmus stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Ihr Coaching kostet Sie nichts. Das Erstgespräch auch nicht.
Lassen Sie uns prüfen, ob der AVGS für Sie passt und wie Ihre Gründung gelingen kann. Unverbindlich und auf Augenhöhe.
Oder direkt: 07152 31 97 30 · info@advico-ag.de
Kontakt:
Unsere Informationen, wie wir Ihre Daten verarbeiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.



